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Reichsbank selbst übernehme die Hälfte der Druckkosten. Gelten sollte das Großnotgeld so
lange, bis sie selbst gesetzliche Zahlungsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung stellen
könne - am 1. Februar 1919.

Der Grund für dieses plötzliche Entgegenkommen resultierte aus einer durch das Kriegsende
eingetretenen Ausnahme-Situation. Jetzt, wo das Millionenheer der deutschen Soldaten
in die Heimat zurückflutete, fehlte es allerorts an Zahlungsmitteln für Löhne, Invaliden- und
Witwenrenten etc. Für diesen Bedarf waren die Kapazitäten der für die Reichsbank arbeitenden
Druckereien nicht ausgelegt, sodass diese die Herstellung der benötigten Geldwerte an die Städte
auszulagern bestrebt war. In Freiburg arbeitete man schnell: Insgesamt werden 8 Millionen
ausgegeben. Der Reichsbank werden gegen Gutschrift 4 Millionen übergeben, von denen die
Banken 2 Millionen erhalten. Der Rest wird von der Sparkasse übernommen, die an die Banken
wieder abzugeben hat. Der Druck des Geldes erfolgte wie schon beim 50 Pfennig-Schein
von 1917 in der Wagnerschen Druckerei in Freiburg: 206.510 Stück 20 Mark-Scheine (Abb. 2),
266.600 Stück 10 Mark-Scheine und 282.600 Stück 5 Mark-Scheine, insgesamt also 755.710
Stücke im Nennwert von 8.209.200 Mark.

Abb. 2 Freiburger 20 Mark-Schein vom 1. November 1918 (KWAF).

Im Gegensatz zum primitiven Gutschein von 1917 sahen diese Scheine schon eher wie „richtiges
" Geld aus. Sie waren beidseitig bedruckt und, entsprechend ihrer Wertstufen, von ansteigender
Größe (5 Mark: 12,5 x 8 cm; 10 Mark: 13 x 8,5 cm; 20 Mark: 13,7 x 9 cm). Sie besaßen
Wasserzeichen (Schippen), Kontrollnummer, Amtssiegel und Unterschrift und das geforderte
Ablaufdatum. Doch was schon im November 1918 zu befürchten gewesen war, trat im Februar
1919 ein: Es war der Reichsbank nicht gelungen, in der Zwischenzeit die erforderliche Menge an
Zahlungsmitteln bereit zu stellen, sodass die Gültigkeitsdauer des Freiburger Großnotgelds bis
zum 1. April 1919 verlängert werden musste.13

Rundschreiben des Deutschen Städtetages Nr. I 107/19 D, zitiert nach StadtAF, C3/781/1/4.

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