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kanntmachung auf Ende Mai 1919 festgesetzt, aber trotzdem auch noch nach diesem Termin
eingelöst, Ende März 1920 diese dann endgültig eingestellt. Heidelberg fasse die Scheine nicht
als Schuldverschreibungen auf und lehne ihre Einlösung seit Oktober 1919 ab. Der Mitarbeiter
der Stadtverwaltung Freiburg, der diese Informationen zusammengetragen hatte, unterließ es
nicht, seine Einschätzung abzugeben: Meine Ansicht ist die, dass die Notgeldscheine nicht als
Schuldverschreibungen auf den Inhaber aufzufassen sind. Eine Verpflichtung zur Einlösung
nach dem Aufruftermin besteht nicht. Dies wird anerkannt durch das Reichsbankdirektorium,
den Reichsminister der Justiz und das preußische Finanzministerium.

Diese Rechtsunsicherheit bei ihrer Entsorgung war das Gegenstück zur völlig uneinheitlich
gehandhabten Duldungs-Praxis lokaler Notgeldausgaben seitens der Landesbehörden. So ordnete
Preußen grundsätzlich an, „dass eine ausdrückliche Genehmigung von Notgeldausgaben
nicht in Frage käme, sondern nur stillschweigende Duldung. Bayern war toleranter: Das Bayerische
Staatsministerium erklärte im Februar 1917, dass staatliche Kassen das Geld einlösen und
gegen kassenmäßiges Geld umtauschen würden, wenn der Staatskasse keine Kosten erwüchsen.
Sachsen-Weimar erlaubte Gemeinden, Firmen und Konsumvereinen die Ausgabe von Notgeld,
wenn eine genügend hohe Sicherheit bei der Reichsbank hinterlegt wurde. Sachsen erlaubte nur
kreisfreien Städten und Amtshauptmannschaften Notgeldausgabe nach genau vorgeschriebenem
Muster."14

Angesicht der verworrenen Rechtslage entschloss man sich in Freiburg, die aus dem Verkehr
gezogenen Großnotgeldscheine von 1918 aufzubewahren - um für einen möglichen Bedarf in
Zukunft gerüstet zu sein. Dieser trat denn auch im September 1922 zu Beginn der Hochinflationsphase
ein, nachdem die Stadtverwaltung soeben einen 500-Mark-Schein hatte ausgeben
lassen, am Tag darauf aber feststellen musste, dass zu wenig Zahlungsmittel in den Umlauf
gelangt waren. Und so tauchten jeweils 28.000 Stück der im November 1918 hergestellten 5-, 10-
und 20-Mark-Scheine aus dem Depot der städtischen Sparkasse nach fast vier Jahren wieder auf
und wurden mit einem entsprechenden Aufdruck über die Verlängerung der Gültigkeit versehen
sofort wieder in den Verkehr gebracht.

Notgeld als Mittel zur Sanierung der Stadtkasse

Neben diesem Knäuel an Problemen nahmen die Kommunen aber auch eine erfreuliche Seite
des Phänomens wahr. Ab etwa 1920 stellten sie nämlich fest, dass viele ihrer Notgeldscheine
bis zum Verfallstermin gar nicht eingelöst worden waren, da sie offensichtlich in die Hände
von Sammlern gelangt und in deren Alben verschwunden waren. Per Saldo bedeutete dies: Jeder
nicht eingelöste Schein war ein Reingewinn für die Stadtkasse. Und dies galt nicht nur für
Kleinnominalen unter einer Mark, sondern sogar für Werte von 20 Mark und darüber. So wuss-
te die Zeitschrift „Das Notgeld" Ende 1922 zu berichten: „Gute Geschäfte hat die Stadt Freiburg
i. Br. mit ihren Großgeldscheinen gemacht. Trotz eines im März 1919 erlassenen Aufrufs sind
nicht mehr zurückgekehrt: 431 Scheine zu 20 Mark = 8.620 Mark, 400 zu 10 Mark = 4.000 Mark
und 600 zu 5 Mark = 3000 Mark, zusammen 15.620 Mark. Dieser Betrag dürfte die Druckkosten
wesentlich übersteigen. Die Scheine werden nun nicht mehr eingelöst."15

Klever (wie Anm. 6), S. 25.

Drei Jahre „Das Notgeld. Zeitschrift für Notgeldkunde. Nachdruck aller Artikel und Abhandlungen von
bleibendem Interesse und Wert aus den ersten drei Jahren", München 1922, S. 27. Den Reingewinn in
Höhe von 15.620 Mark aus der Großnotgeldausgabe 1918 bestätigt auch die Abschlussbilanz der Rechnungsstelle
der Stadtverwaltung Freiburg vom 19. Dezember 1919, StadtAF, C3/781/1/4.

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