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Abb. 1
Friedrich Spindler, etwa achtjährig, um 1933
(Sammlung Reinhold Hämmerle).
hier mit seiner Familie im Juni 1934festgesetzt, um weiteren freien Reisen mit dem Wohnwagen
vorzubeugen. Ebenso sollte auf diese Weise eine bessere Erfassung der „Fahrenden" ermöglicht
werden. Diese Anweisung gehört zu den Diskriminierungen und Schikanen während der nationalsozialistischen
Herrschaft.
Bereits im März 1933 war mit einer „Ländervereinbarung zur Bekämpfung der Zigeunerplage
" die bisherige Gesetzgebung verallgemeinert und teilweise verschärft worden. Das „Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom Juli 1933 hatte nach entsprechender Diagnose
die Zwangssterilisierung auch von „Zigeunern", das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher
" vom November 1933 deren Einweisung in ein Konzentrationslager erlaubt. Weitere
Maßnahmen folgten, fast parallel zu den Aktionen gegen Juden. Wichtige Weichenstellungen
waren die „Rassengesetze" von 1935, die auch auf „Zigeuner" übertragen wurden, und der
Runderlass von Ende 1938 zur „Bekämpfung der Zigeunerplage", mit dem Heinrich Himmler,
Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, dazu aufforderte, die Regelung der Zigeunerfrage
aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff zu nehmen. 1940/41 wurden zahlreiche
Sinti und Roma in improvisierte Lager und Ghettos nach Polen deportiert, auch Verwandte der
Spindlers, darunter eine Schwiegertochter mit ihren Kindern, waren betroffen.3
Vgl. Karola Fings: Sinti und Roma. Geschichte einer Minderheit, München 2016, bes. S. 62-92; Haumann
, Akte (wie Anm. 2), bes. S. 59-190; Ders.: „Zigeuner sind wie Juden zu behandeln." „Ausmerze"
und Vernichtung „artfremder Rassen" in Freiburg und Umgebung, in: Freiburg im Nationalsozialismus,
hg. von Peter Kalchthaler und Tilmann von Stockhausen, Freiburg u.a. 2017, S. 29-43.
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