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einem zwecklosen Ausflicken der Fugen Abstand genommen und dieselben nur an
einer Anzahl von Stellen ausgefüllt und diese näher kenntlich gemacht um daselbst zu
beobachten, ob und wie stark ein weiteres Öffnen der Risse stattfindet.14
In den folgenden Jahren (bis 1901) wurden diese Risse weiter beobachtet, ohne dass jedoch
weitere Bewegungen festgestellt werden konnten. Aus den Akten geht nicht genau hervor, auf
welcher Höhe des Kanals diese Beobachtungen gemacht wurden - nur einmal wird erwähnt,
dass die Strecke unterhalb der Schlosserei „Beierle" gemeint war, die sich zu dieser Zeit in der
heutigen Kartäuserstr. 23 befand.
Kurz vor den Reparaturarbeiten im Jahr 1954 wurde das Gewölbe vom damaligen Stadtplanungsamt
besichtigt und dokumentiert. Man erstellte einen relativen Lageplan der Zugänge und
der Tafeln und dokumentierte diese textlich. Zudem vermaß man den Querschnitt des Gewölbes
, das eine lichte Höhe von 117 cm und eine Breite von 170 cm hat.
Für ein höheres Alter der Zuleitung selbst sprechen vor allem die handwerklich sehr sauber
gearbeiteten Kanalfassungen im Innern des Gewölbes, die oft als „Sandsteinplatten" gedeutet
wurden. Tatsächlich aber handelt es sich um „Sandsteinwannen", also wannenförmig ausgearbeitete
Sandsteinblöcke, mit einer seitlichen Höhe von etwa 30 cm und einer seitlichen Randdicke
von je 17 cm. Innen sind sie ca. 107 cm breit. Neben diesen Wannen verläuft eine Sockelauffüllung
mit einer Breite von jeweils ca. 15 cm. Ebenfalls untersucht und vermessen wurde der
Gewölbeaufbau, der am Fuß eine Stärke von ca. 70 cm und oben von ca. 50 cm aufweist (siehe
Abb. 2).
An etwa der gleichen Stelle, an der die Tafeln angebracht sind, befindet sich eine von heute
noch zwei von innen sichtbaren ehemaligen Öffnungen, die von außen aber mit Erdreich bedeckt
sind (siehe Abb. 3 und 4).
Ob es in früheren Zeiten noch weitere Öffnungen gegeben hat, kann nicht gesagt werden.
Alle diese Befunde sprechen für ein gemauertes Gewölbe und nicht für einen Stollenbau.
Abb. 2 Querschnitt des Bächlegewölbes, Aufnahme von 1953
(Garten- und Tiefbauamt Freiburg).
StadtAF, D.Ti. (2011) 1166, Schreiben vom 5.09.1892.
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