Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2020/0138
steiget 1*1140*
äegenftäiiöe

Stcigotots

Haute

IDobtiofl

etiöB

3aNIun0

du

l f

4

so

1

7 > —

1

Afsr

VI

1

31

Abb. 7 Auszug aus der Versteigerungsliste des Hausinventars (S. 18; StAF, F 196/1).

Was empfanden wohl die Käufer bei ihren Einkäufen? Was spielte sich im Kopf jenes Mannes
ab, der einen Büstenhalter für 0,50 RM ersteigerte? Wie reagierten dabei die Umstehenden?
Sahen die Leute nur das Brauchbare, das Verwertbare? Oder besaß manches für den einen oder
anderen einen Erinnerungswert? Blieben die Monogramme in der Wäsche oder wurden sie herausgetrennt
? Denn spätestens da musste allen klar gewesen sein, die drei Frauen kommen nie,
nie wieder! Deshalb gab es auch die vielen Interessenten für das Haus, von denen jede oder jeder
wichtige Gründe vorbrachte, warum ausgerechnet sie oder er berücksichtigt werden sollte, so
wie der Maurermeister Karl F. Doch gerade jener erhielt den Zuschlag nicht.

Vielmehr wurde das Haus ab dem 1. März 1941 mit Unterstützung des Bürgermeisteramts
an die Witwe Sophie E., die in der Ortsmitte einen Wasch- und Bügelbetrieb hatte, vermietet.
Es sei von Vorteil, wenn der Betrieb außerhalb des Kurbereichs geführt würde, da auch durch
den kleinen Bach und der großen Wiese beste Voraussetzungen für die Wäschebleiche gegeben
seien. Für das Haus mit zugehörigem Garten wurde als Miete 50 RM monatlich festgesetzt, für
die Wiese, genannt „Schwarzmatt", mit Heuschopf als Pacht 53,30 RM jährlich (Abb. 8).

Das Anwesen ist am 9. Juni 1942 auf das Deutsche Reich überschrieben worden, vertreten
durch den Oberfinanzpräsidenten in Berlin. Dort verblieb es auch, obwohl die Witwe Sophie
E. am 24. Juli 1942 ihren Kaufwunsch für das Haus, und am 12. Januar 1943 auch noch für die
Wiese mit dem Schuppen erneuert hatte. Vielleicht hat man es an höherer Stelle doch zu dreist
empfunden, dass sie argumentierte: Das Haus habe ich im jüdischen verwahrlosten Zustande
angetroffen, übernommen und es auf eigene Kosten [...] wieder wohnlich hergerichtet.15

Ebd. zitiert aus dem Brief der Sophie E. vom 24.07.1942 an das Bürgermeisteramt Badenweiler.

138


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2020/0138