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ne Habilitationsschrift „Wettbewerb und Monopolkampf" eingeflossen.10 Böhms Antwort auf
die Frage nach dem Verhältnis von Wirtschafts- und Rechtsordnung einer Gesellschaft deutet
eine Grundauffassung der dann einige Jahre später entstehenden „Freiburger Schule" an: „Eine
Rechtsordnung, die das System der freien Verkehrswirtschaft als einzige Organisationsform des
Wirtschaftslebens vorsieht und es mit dem Schutz dieser Wirtschaftsverfassung ernst nimmt,
muß den Monopolkampf verbieten und verhindern."
Franz Böhm ging aus mehreren Gründen nach Freiburg. Entscheidend war sicher, dass hier
mit Heinrich Hoeniger (1879-1961) ein Professor den Lehrstuhl für bürgerliches Recht, Handelsund
Arbeitsrecht innehatte, der die Bedeutung seiner kartellkritischen Auffassungen erkannte.
Wichtig war zudem, dass Böhm in Freiburg bei seiner Mutter wohnen konnte und die Familie,
die nun nur von seinem Stipendium und den Einkünften Ricarda Huchs lebte, finanziell entlasten
konnte. Zudem hatte er von Rüstow erfahren, dass er in Freiburg Walter Eucken treffen
würde, einen Nationalökonomen, der ebenfalls darüber nachdachte, wie der rechtlich-politische
Rahmen für einen funktionierenden wirtschaftlichen Wettbewerb gestaltet werden müsste
(Abb. 2). Dieser und Böhm trafen sich erstmals im Februar 1932 in Freiburg. Eucken berichtete
Rüstow von dem ausgezeichneten Eindruck, die Böhms Schriften auf ihn gemacht haben.11
Abb. 2
Walter Eucken (ThULB Jena).
Franz Böhm: Wettbewerb und Monopolkampf. Eine Untersuchung zur Frage des wirtschaftlichen
Kampfrechts und zur Frage der rechtlichen Struktur der geltenden Wirtschaftsordnung, Berlin 1933.
Walter Eucken an Alexander Rüstow; Freiburg, 11.2.1932, BArch, N 1169/2, Bl. 85.
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