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Wassili Luckhardt und Hans Scharoun aus den frühen 1920er-Jahren an. Eine Inspirationsquelle
könnten zudem die 1923 entstandenen Variationen „Introitus", „Gloria", „Kyrie eleison" und
„Sanktus" von Rudolf Schwarz gewesen sein.26

Gleichzeitig besitzt die Krone als Zeichen des Königtums Christi einen höchst bedeutsamen
Assoziationswert. Schon bei van Acken spielt die christozentrische Ausrichtung des Kirchenraums
auf den Altartisch für das Gastmahl, zu dem der Christ-König einlädt, und die optische
Anwesenheit des Christ-Königs durch ein Kultbild eine wichtige Rolle. Auf dem Kölner Katholikentag
1956 inszenierte Rudolf Schwarz die Dornenkrone Christi über der Stadionwiese. Mit
der Enzyklika „Quas primas" hatte Papst Pius XI. am 11. Dezember 1925 das Christ-König-Fest
eingeführt. Die Grundidee war, das „soziale Königtum Christi" international gesellschaftspolitisch
zu verankern. Die Herrschaft des Christ-Königs als übergeordnete Rechtsinstanz sollte
juristisch in allen existierenden Staatsformen anerkannt werden. Damit wurde der Anspruch
auf die Anerkennung der katholischen Kirche als über allen Staatensystemen stehende oberste
ethische und soziale Rechtsinstanz gestellt. Mit anderen Worten sollte die gesetzgebende, richterliche
und ausführende Gewalt des Christ-Königtums als übergeordnete moralische Instanz in
allen staatlichen Verfassungen des gesamten Erdkreises verankert werden.27

Liturgische Ausstattung und Raumeindruck

Ein Gotteshaus wurde und wird nie von einem Architekten allein geplant. Der Architekt ist
stets einem Bauausschuss verpflichtet. In diesem sitzen Zuständige des Bauamtes der Diözese
bzw. der Landeskirche sowie der Pfarrer und Vertreter der Kirchengemeinde wie auch der politischen
Gemeinde. Gerade in Bezug auf die Gestaltung der liturgischen Ausstattung und die
Einbindung in den städtischen Raum sind die Stimmen der Bauausschussmitglieder häufig sehr
wichtig. In der Erzdiözese Freiburg war dieser Bauausschuss dem Erzbischof nachgeordnet. Bei
der Gestaltung des liturgischen Zentrums auf der Altarinsel eines jeden neuen Kirchenneubaus
in seiner Erzdiözese behielt sich Erzbischof Schäufele das letzte Wort vor. Entsprechend wurde
der von Heine im Dezember 1965 vorgelegte Entwurf vom erzbischöflichen Ordinariat im April
1966 mit der Auflage genehmigt, dass die endgültige Entscheidung für Gestaltung und Anordnung
der Prinzipalstücke allein beim Erzbischof liege.28 Welche Vorgaben und Auflagen der
Erzbischof dem Freiburger Bildhauer Bruno Knittel für die Prinzipalien von St. Albert konkret
gemacht hat, ist nicht überliefert.

Sicher ist, dass alle heute vorhandenen Ausstattungsstücke mit figürlichen Darstellungen
- selbst der Corpus Christi - nicht Teil der Erstausstattung waren. Auf Fotografien aus der
Zeit kurz nach der Fertigstellung von St. Albert ist das Innere sehr puristisch, bildlos und leer
(Abb. 9 und 10). Eine ähnliche Strenge wie jene, die den Räumen der Kirchenbauten von Rudolf
Schwarz innewohnt, ist deutlich spürbar.

Die Fenstergestaltung sollte sich dem gesamten Kirchenraum ein- bzw. unterordnen. Die
Klarheit des Raumes sollte durch ruhige großzügige Gestaltung zur Wirkung gebracht und nicht
durch zu starke farbige oder graphische Gestaltungen beeinträchtigt werden. Diesem Wunsch
kam der Entwurf Kurt Franks aus Tübingen am nächsten. Wie in den 1960er-Jahren häufig,
basierte sein künstlerisches Konzept auf Abstufungen von Blautönen. Die Gemeinde wünschte,

Vgl. Pehnt/Strohl (wie Anm. 22), S. 34f.

Vgl. dazu ausführlich die Aufarbeitung von Christoph Joosten: Das Christkönigsfest. Liturgie im Spannungsfeld
zwischen Frömmigkeit und Politik, Tübingen 2002.
Vgl. Erzbischöfliches Archiv Freiburg (EAF), B4-1945/482.

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